Basierend auf dieser Einschätzung wurde der Aufenthalt des Beschwerdeführers im Sicherheitsvollzug B der JVA Thorberg mit Einweisungsverfügung vom 6. Dezember 2024 um drei Monate verlängert. Der Aktennotiz vom 10. Januar 2025 kann schliesslich entnommen werden, dass sich die Lage mit dem Beschwerdeführer gemäss Auskunft der Leitung Vollzug der JVA Thorberg nicht verändert habe und er nach wie vor sehr viele Ressourcen benötige. Neu seien Konflikte mit anderen eingewiesenen Personen, wobei beide Seiten behaupten würden, dass die andere drohe. In absehbarer Zeit werde ein Platz