das Gefängnis besucht hätten. Aufgrund des aktuellen Verhaltens des Beschwerdeführers müsse die Einschätzung vom 1. November 2024 revidiert werden. Es bestehe ein gestiegener Betreuungsbedarf und es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte im Normalvollzug (im Grosskollektiv), wo die Betreuung deutlich reduziert sei, klar überfordert wäre (pag. 110). Basierend auf dieser Einschätzung wurde der Aufenthalt des Beschwerdeführers im Sicherheitsvollzug B der JVA Thorberg mit Einweisungsverfügung vom 6. Dezember 2024 um drei Monate verlängert.