Im Rahmen dieser Krisenintervention habe er erklärt, in eine Kleingruppe wechseln zu wollen, da er sich im Grosskollektiv nicht wohlfühlen würde. Es sei auch ersichtlich, dass er sich gegenüber einem Mitarbeitenden aufgebaut und drohend gewirkt habe. Er habe diesem mit einer Kopfnuss gedroht. Aus diesen Gründen sei ein ergänzender Vollzugsbericht zu demjenigen vom 1. November 2024 zu erstellen (pag. 95). Auch dem Vollzugsverlaufsjournal ist die beschriebene Drohung zu entnehmen. Der Beschwerdeführer habe ausgeführt, es würde nicht mehr viel fehlen und er würde mit dem Kopf gegen den Mitarbeitenden schlagen. Er habe sich aus der Zelle begeben und begonnen zu schreien.