Allerdings setzte der Beschwerdeführer seine Medikamente (vgl. Akten BVD pag. 145 f.) in der JVA Thorberg unbestrittenermassen ab bzw. nahm diese nicht regelmässig ein. Dass dies – wie von der JVA Thorberg angegeben – nicht zu seiner Stabilisierung beigetragen hat, erscheint naheliegend. Mit seinen pauschalen Vorbringen vermag er