Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass sich mit Blick auf das bisher Dargelegte auf das Vorliegen von impulsiven und manipulativen Persönlichkeitsmerkmalen sowie ein erhöhtes Selbstgefährdungspotential bzw. eine nicht unerhebliche Gewaltbereitschaft schliessen lässt. Der (psychische) Zustand des Beschwerdeführers hat sich zwar insofern gebessert, als es während seiner Aufenthalte in der Station Etoine, im Regionalgefängnis Burgdorf und der JVA Thorberg – soweit ersichtlich – nicht mehr zu selbstverletzendem oder suizidalem Verhalten gekommen ist. Allerdings setzte der Beschwerdeführer seine Medikamente (vgl. Akten BVD pag.