Im «Bunker» verliere er seine Lebenslust (pag. 41). Der Beschwerdeführer begründet damit gleich selbst, wieso bei ihm von einem erhöhten Selbstgefährdungspotential bzw. einer hohen Gewaltbereitschaft auszugehen ist. Daran ändert auch die von ihm erwähnte Tochter, die unterdessen auf die Welt gekommen ist, nichts (vgl. pag. 41).