Er habe niemanden geschlagen oder beleidigt und sei auch nicht nervös oder aggressiv. Er habe auch keine Absicht, Suizid zu begehen, denn er habe eine Tochter. Sein Suizidversuch sei darauf zurückzuführen, dass er im «Bunker» seine Lebenslust verliere. Wenn er nicht im Bunker sei, so sei er ein normaler Mensch. Auch der Verzicht auf die Einnahme von Medikamenten sei kein genügender Grund. Jeder Mensch habe das Recht auf die Einnahme von Medikamenten zu verzichten. Das Justizsystem in der Schweiz sei ungerecht und verberge die Verstösse des Gefängnisses. Aus den erwähnten Gründen seien seine Anträge gutzuheissen (pag. 33 ff.).