Es sei aktenkundig, dass es bereits im Gefängnis in Deutschland zu einem Suizidversuch gekommen sei. In der Station Etoine habe der Beschwerdeführer schliesslich in Aussicht gestellt, alles «kurz und klein» zu schlagen, mehrfache Drohungen gegen das Personal geäussert und angekündigt, im Gefängnis in Burgdorf jemanden zusammenzuschlagen. Beim Beschwerdeführer sei mit Blick auf das Dargelegte auf das Vorliegen von impulsiven und manipulativen Persönlichkeitsmerkmalen sowie auf ein erhöhtes Selbstgefährdungspotential bzw. eine nicht unerhebliche Gewaltbereitschaft zu schliessen.