Im Februar 2024 habe der Beschwerdeführer während einer Auseinandersetzung mit einem Miteingewiesenen so heftig gegen eine Türe geschlagen, dass er habe operiert werden müssen. Anlässlich seines Aufenthalts in der BEWA im März 2024 habe er diverse Gegenstände beschädigt. Im Regionalgefängnis Bern habe er später einen Suizidversuch begangen resp. sich diverse Verletzungen zugefügt. Es sei aktenkundig, dass es bereits im Gefängnis in Deutschland zu einem Suizidversuch gekommen sei.