18. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2024 wurde der Schriftenwechsel als geschlossen erklärt, die Kammerzusammensetzung bekanntgegeben und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 285 f.). 19. Am 30. und 31. Dezember 2024 sowie am 6., 7., 8. und 21. Januar 2025 gingen acht weitere Schreiben des Beschwerdeführers vom 23., 27. und 31. Dezember 2024 sowie vom 3., 5., 6. und 20. Januar 2025 beim Obergericht ein. Mit Verfügung vom 8. bzw. 21 Januar 2025 wurden die Schreiben den anderen Parteien in Kopie zugestellt.