14. Mit Eingabe vom 9. Dezember 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Replik inkl. diverser weiterer Beilagen ein (pag. 160 ff.). 3 15. Mit Verfügung vom 10. Dezember 2024 setzte die Verfahrensleitung der Generalstaatsanwaltschaft sowie der SID Frist zur Einreichung einer allfälligen Duplik (pag. 270 f.).