12. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2024 wurde den Parteien die von der BVD eingereichten, aufgelaufenen Vollzugsakten zur Kenntnis gebracht und dem Beschwerdeführer Kopien sämtlicher Akten des vorliegenden Verfahrens SK 24 443 samt Vorakten, beinhaltend die Akten der BVD (Nr. 1073/24) und SID (N. 2024.SIDGS.406), zugestellt. Soweit weitergehend wurde auf das Gesuch um Akteneinsicht nicht eingetreten (pag. 116 f.). 13. Die BVD reichten am 6. Dezember 2024 weitere Kopien der aufgelaufenen Vollzugsakten ein (pag. 118 ff.). Diese wurden den Parteien mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 zur Kenntnis gebracht (pag. 158 f.).