4. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 30. September 2024 Beschwerde in bulgarischer Sprache beim Obergericht des Kantons Bern (Eingang am 3. Oktober 2024; gerichtlich übersetzt ins Deutsche) und stellte sinngemäss die folgenden Rechtsbegehren (pag. 39 ff.): 1. Der Entscheid der SID vom 11. September 2024 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer in den Normalvollzug zu versetzen. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine Entschädigung für die Leiden, die er in der Zeit in der Sicherheitsabteilung B erlitten hat, auszurichten.