3. Das Vergütungsrecht des Kantons Bern gegenüber dem Bund für die ausgerichteten Entschädigungen wird vorgemerkt. 19 VI. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - der Eidgenössischen Spielbankenkommission/Berufungsführerin - der Generalstaatsanwaltschaft