428 Abs. 1 StPO). Die Gebühren des Verwaltungsstrafverfahrens vor der ESBK betragen CHF 5'385.00 und die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens bestimmte die Vorinstanz auf CHF 1'400.00. Je die Hälfte davon auferlegte die Vorinstanz aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung dem Kanton Bern resp. aufgrund des Schuldspruchs dem Beschuldigten (zum Ganzen S. 23, Ziff. 8 der Strafverfügung [pag. 07 071] und S. 18, E. 1 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung [pag. 160]).