___ (Strasse) in D.________(Ort) durch Organisieren und Zurverfügungstellen von Spielbankenspielen ohne notwendige Konzession (Herrichten des Spiellokals und Zurverfügungstellen der Räumlichkeiten sowie der Spielutensilien zur Veranstaltung von Pokerturnieren), ist in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils einzustellen (Art. 379 i.V.m. Art. 329 StPO).