11 10. In concreto 10.1 Zur Frage der Nichtigkeit des Strafbefehls Vorliegend stellt sich vorab die Frage nach der Gültigkeit des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft BJS (BJS 20 21417) vom 9. Dezember 2021. Die Staatsanwaltschaft BJS verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 9. Dezember 2021 u.a. wegen Widerhandlung gegen das BGS, begangen in der Nacht vom 9. auf den 10. Mai 2020 am E.________ (Strasse) in D.________(Ort).