Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N 21 zu Art. 11 StPO). 9.4.2 Zur «Möglichkeit der Würdigung des Sachverhalts unter allen tatbestandsmässigen Punkten» im Besonderen In seinem Entscheid BGE 119 Ib 311, der noch vor der genannten Rechtsprechung des EGMR erging, leitete das Bundesgericht aus dem Grundsatz «ne bis in idem» überdies ab, dem Richter im ersten Verfahren müsse die Möglichkeit zugestanden haben, den Sachverhalt unter allen tatbestandsmässigen Punkten zu würdigen (E. 3; mit Hinweisen).