7 Frist zur Einreichung einer Revision verstreichen lassen. Nun verlange sie einerseits die Feststellung der Nichtigkeit des besagten Strafbefehls und andererseits die Aufhebung der Teileinstellung sowie die Verurteilung des Beschuldigten «für genau den im Strafbefehlsverfahren umschriebenen Tatbestand». Der Antrag auf Nichtigkeit setze allerdings ein Rechtsschutzbedürfnis bzw. eine Beschwer voraus, und die ESBK mache nicht plausibel geltend, dass sie ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der angeblichen Nichtigkeit des Strafbefehls habe.