4. Unter Kostenfolge zulasten von A.________. Rechtsanwalt Dr. B.________ beantragte für den Beschuldigten in der Stellungnahme zur begründeten Berufungserklärung, die Berufung sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei (pag. 276).