3 kannt und forderte die Parteien auf, allfällige Schlussbemerkungen umgehend einzureichen (pag. 295 f.). Die Kostennote von Rechtsanwalt Dr. B.________ vom 11. Juli 2025 ging am 13. Juli 2025 beim Obergericht ein und wurde der ESBK mit Verfügung vom 17. Juli 2025 zur Kenntnis gebracht. Die ESBK liess sich nicht mehr vernehmen.