2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/2), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'392.50 (inkl. schriftl. Begründung und Kosten Verwaltungsstrafverfahren von CHF 2'692.50.00.00 [recte: CHF 2'692.50]). III. Weiter wird verfügt: 1. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - Notizzettel U50695 - Notizzettel U50696 - Mietvertrag inkl. Beilagen U50697 - Liste mit Geldbeträgen U50698 - Block mit Notizen U50699 - Notizzettel U50700