2 verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 1’600.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 09.12.2021 (BJS 20 21417). Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.