Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. zu einer Landesverweisung von fünf Jahren. 3. zur Bezahlung der hälftigen, anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2'189.05. 4. zur Bezahlung der hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'000.00, ausmachend CHF 2'500.00. V. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von C.________, Fürsprecher D.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: