64 verurteilt: 1. zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 5'600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. zu einer Landesverweisung von fünf Jahren. 3. zur Bezahlung von drei Viertel der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3'283.65. 4. zur Bezahlung der hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'000.00, ausmachend CHF 2'500.00. V.