für die Verteidigung der Beschuldigten 2 im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von insgesamt 24 Stunden, ausmachend CHF 4'800.00, geltend (pag. 1677). Diesen Aufwand erachtet die Kammer als der Schwierigkeit und dem Umfang des Falls angemessen. Im Übrigen gibt die Kostennote zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher D.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten 2 im oberinstanzlichen Verfahren demnach mit CHF 5'344.45 (inkl. Auslagen und MWST).