Entsprechend erfolgt eine Kürzung des Aufwands um rund sechs Stunden auf 25.5 Stunden, ausmachend CHF 5'100.00. Zu korrigieren ist zudem der geltend gemachte Reisezuschlag von insgesamt CHF 150.00, zumal den Parteien das Urteil telefonisch eröffnet wurde. Der Reisezuschlag beträgt damit nur CHF 100.00. Im Übrigen gibt die Kostennote zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 im oberinstanzlichen Verfahren demnach mit CHF 6'133.15 (inkl. Auslagen und MWST).