Diesen Aufwand erachtet die Kammer in Bezug auf das Verfassen des Plädoyers und mit Blick auf die Schwierigkeit und den Umfang, welcher im Gegensatz zum vorinstanzlichen Verfahren beschränkt war, als zu hoch. Für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung rechtfertigt sich (auch mit Blick auf den vom zweiten Verteidiger geltend gemachten Aufwand) eine Vorbereitungszeit von insgesamt rund acht Stunden. Entsprechend erfolgt eine Kürzung des Aufwands um rund sechs Stunden auf 25.5 Stunden, ausmachend CHF 5'100.00.