Oberinstanzliches Verfahren Mit Kostennote vom 19. August 2025 machte Rechtsanwalt B.________ für die Verteidigung des Beschuldigten 1 im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von insgesamt 31.5833 Stunden, ausmachend CHF 6'316.67, geltend (pag. 1675 f.). Diesen Aufwand erachtet die Kammer in Bezug auf das Verfassen des Plädoyers und mit Blick auf die Schwierigkeit und den Umfang, welcher im Gegensatz zum vorinstanzlichen Verfahren beschränkt war, als zu hoch.