Weiter trug die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in X.________/W.________ den Beschuldigten 1 wegen des Versuchs, eine Dritte Person, evtl. mit Kindern, mit dem Reisepass einer AD.________ zu schleusen, mit einer unbefristeten Sperre in das Ausländerzentralregister (AZR) ein (vgl. Schreiben der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in X.________ an die Botschaft in Bern vom 13. Juni 2000, pag. 769/19). Darüber hinaus bat der Migrationsdienst am 1. März 2004 gestützt auf den Eingang eines anonymen Schreibens (pag.