Er wurde bereits mehrfach aus der Schweiz weggewiesen. Weshalb er dennoch in der Schweiz blieb bzw. ihm eine Härtefallbewilligung erteilt wurde, bleibt unklar. Weiter wurde der Beschuldigte 1 am 6. August 2010 wegen Fahrens ohne Führerausweis oder trotz Entzugs (Motorfahrzeug) sowie wegen Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 80.00 und einer Busse von CHF 120.00 verurteilt (pag. 769/130).