Die deutsche Sprache beherrschen die Beschuldigten, wenn überhaupt, kaum. In beruflicher Hinsicht sind sie seit Jahren nicht wirklich integriert. Sie mussten zwischenzeitlich auch vom Sozialdienst finanziell unterstützt werden. Die Unterstützung belief sich im Jahr 2024 auf CHF 96'200.00. Der Beschuldigte 1 weist Verlustscheine von CHF 5'046.80 und die Beschuldigte 2 eine Pfändung von CHF 1'070.00 auf.