66a StGB auszugehen wäre. 19.2.3 Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Herkunftsstaat, Aussicht auf soziale Eingliederung in der Schweiz, Rückfallgefahr und weitere Delinquenz Die Beschuldigten wurden, wie hiervor bereits erwähnt, in W.________ geboren und reisten im Alter von ________ bzw. ________ Jahren in die Schweiz ein. Damit verbrachten sie einen entscheidenden Teil ihres Lebens, insbesondere die prägenden Kindheits- und Jugendjahre, in ihrem Heimatland. Gemäss eigenen Angaben war der Beschuldigte 1 mehrmals in W.________ (pag. 1043, pag. 1648 Z. 33 f.), das letzte Mal im Jahr 2023 (pag. 1206 Z. 27 f.).