Inwiefern die Grossmutter nun eine unverzichtbare Rolle spielen soll, bleibt fraglich, zumal diese selbst aussagte, die Kinder seien schon selbständig und kämen auch mal ohne sie aus. Da die Tochter und ihr Ehemann beide 100 % arbeiten, sollte überdies eine Betreuung für die beiden freien Nachmittage des jüngsten Kindes finanzierbar sein, zumal sich diese früher sogar eine Tagesmutter leisten konnten. Dass die Tochter schliesslich auf eine besondere (über eine normale hinausgehende) Kinderbetreuung angewiesen wäre, wurde weder geltend gemacht noch wären Anhaltspunkte dafür ersichtlich.