Beim behaupteten sehr engen Verhältnis wäre durchaus zu erwarten gewesen, dass die Beschuldigten auf diese Frage etwas ausführlicher antworten würden. Nach dem Gesagten ist das angeblich «enge Verhältnis» mit Betreuungsaufgaben eher als nachgeschobene Behauptung zu qualifizieren, um einen Grund präsentieren zu können, um das Land nicht verlassen zu müssen. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, weshalb die Tochter und erst recht die Enkelkinder bis heute kaum Erwähnung gefunden haben, nun aber eine derart wichtige Rolle im Leben der Beschuldigten spielen sollen.