52 einer Aussage des Beschuldigten 1 im Jahr 2006, wonach die Tochter seinen Aussagen zufolge ihr Kind im Oktober 2005 bekommen habe (pag. 769/86). Dieses Kind müsste jetzt also 20-jährig sein und bedarf sicherlich keines Betreuungsaufwands mehr. Dass noch mehr Enkelkinder vorhanden sein sollen, ergibt sich zum ersten Mal aus dem Beweisantrag der Verteidigungen (pag. 1367 f.) und den anschliessenden Aussagen der Tochter im oberinstanzlichen Verfahren (pag. 1631 Z. 16 ff.).