Die Beschuldigte 2 ist nicht vorbestraft (pag. 1595). Gegen sie lief aber in Zürich ein Verfahren wegen Urkundenfälschung, weil sie ihre Lohnabrechnungen gefälscht haben soll, um einen Kredit zu erhalten (pag. 773/10 ff.). Diesbezüglich gilt die Unschuldsvermutung, hinterlässt aber dennoch einen gewissen Beigeschmack. Zum Gesundheitszustand führte die Beschuldigte 2 an der oberinstanzlichen Verhandlung aus, sie habe Schmerzen an der Wirbelsäule und am Hals sowie eine Schwellung am Arm und sei psychisch angeschlagen. Sie nehme Medikamente und gehe zur Therapie (pag. 1655 Z. 38 ff.). Der anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung eingereichten Medikamentenliste (pag.