49 mit ist der Beschuldigte 1 nachweislich vorbestraft, auch wenn dieses Urteil im aktuellen Strafregisterauszug nicht mehr erscheint und für die Strafzumessung nicht mehr berücksichtigt wurde (vgl. pag. 1594). Auch sind diverse Strafverfahren gegen den Beschuldigten 1 hängig (vgl. edierte Akten BM ________).