Über den Beschuldigten 1 sind gemäss Betreibungsregisterauszug Verlustscheine in der Höhe von CHF 5'046.80 verzeichnet (pag. 1588 f.). Zudem wurde er vom Sozialdienst I.________ finanziell unterstützt. Dem Bericht des Migrationsdienstes vom 5. Februar 2024 ist zu entnehmen, dass die Beschuldigten in der Zeit von April 2016 bis August 2019 mit Fürsorgegeldern unterstützt wurden. Der aktuelle Saldo betrage CHF 96'200.00 (pag. 1053). Auf die Schulden gegenüber dem Sozialdienst I.________ angesprochen, gab der Beschuldigte 1 im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung zu Protokoll, sie würden seit November 2020 CHF 100.00 pro Monat abzahlen (pag. 1642 Z. 24 ff.).