Sie haben zwei gemeinsame Kinder, welche volljährig sind, eine eigene Familie gegründet haben und nicht mehr im selben Haushalt leben. Zu seiner Tochter hatte der Beschuldigte 1 bis zu ihrer Einreise in die Schweiz und danach während rund 15 bis 20 Jahren keinen (engen) Kontakt. Erst ab August 2023 pflegt er offenbar wieder engen Kontakt zu ihr und hilft mit, ihre Kinder zu betreuen (pag. 1633 Z. 23 f., pag. 1647 Z. 5 f., pag. 1692). Zur Intensität der Beziehung zum Sohn ist nichts bekannt und es wurde im oberinstanzlichen Verfahren auch nichts vorgebracht. Weiter ist der Beschuldigte 1 als Pastor in der von ihm mitgegründeten Freikirche L.________ tätig (pag. 1204 Z. 16 f.).