19. Beurteilung durch die Kammer 19.1 Vorliegen einer Katalogtat Die Beschuldigten sind W.________ Staatsangehörige und verfügen in der Schweiz über die Niederlassungsbewilligung C (pag. 1590 ff.). Sie sind damit ausländische Personen im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Gemäss voranstehender Ausführungen wurden sie unter anderem wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe gemäss Art. 148a Abs. 1 StGB verurteilt. Dabei handelt es sich um eine Katalogtat im Sinne von Art. 66a Abs. 1 Bst. e StGB, was im Regelfall eine obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario).