145 I 227 E. 5.3 mit Hinweisen). Neben der Kernfamilie können gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bei hinreichender Intensität auch Beziehungen zwischen nahen Verwandten vom Schutzbereich erfasst sein. Um dies feststellen zu können, müssen Elemente wie die Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens, die Qualität der Beziehung sowie die gegenüber dem Kind wahrgenommene Rolle des Erwachsenen betrachtet werden (vgl. WÄCKERLE/SCHOBINGER, Nr. 6 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 24. April 2023 i.S. A. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern – 6B_1144/2021, in: forumpoenale S. 75 ff.