17.4 Täterkomponenten 17.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz fasste das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten 2 korrekt zusammen, darauf kann verwiesen werden (S. 55 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1328 f.): Anlässlich der delegierten polizeilichen Befragung vom 20. August 2020 (p. 458 Z. 30 ff.) gab C.________ zu ihrem Vorleben und den persönlichen Verhältnissen wie folgt Auskunft: Sie sei in AA.________ (Ortschaft) mit vier jüngeren Geschwistern bei den Eltern aufgewachsen. Ihr Vater sei verstorben.