43 17.2.3 Fazit zur Einsatzstrafe Für die Urkundenfälschung durch Gebrauch einer Urkunde erscheinen der Kammer 60 Strafeinheiten als Einsatzstrafe angemessen. 17.3 Asperation für den unrechtmässigen Bezug von Leistungen der Sozialhilfe 17.3.1 Objektives Tatverschulden Mit der Vorinstanz wird wiederum auf die entsprechenden Ausführungen beim Beschuldigten 1 verwiesen.