42 genüglicher Hinweise ist darauf abzustellen. Nach einem gewährten Pauschalabzug von 30 % resultiert ein gerundeter Tagessatz von CHF 40.00. 16.9 Konkrete Geldstrafe Nach dem Gesagten resultiert eine Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu je CHF 40.00, ausmachend CHF 5'600.00. 16.10 Vollzug Gemäss Art. 42 Abs. 1 StGB schiebt das Gericht den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten.