Es bleibt damit insgesamt bei der von der Vorinstanz festgestellten Verletzung des Beschleunigungsgebots, was eine Minderung der Strafe um rund 1/6, ausmachend 30 Strafeinheiten, zur Folge hat. 16.8 Höhe des Tagessatzes Der Beschuldigte 1 ist pensioniert und nicht mehr erwerbstätig. Sowohl bei der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Kantonspolizei Bern als auch anlässlich der oberinstanzlichen Befragung sagte der Beschuldigte 1 aus, er habe ein Nettoeinkommen von rund CHF 1'800.00 pro Monat. Mangels anderweitiger, rechts-