16.7 Verletzung des Beschleunigungsgebots Die Kammer schliesst sich den Ausführungen der Vorinstanz, wonach das Beschleunigungsgebot bis zum erstinstanzlichen Verfahren verletzt worden sei, was eine Strafreduktion von 30 Strafeinheiten rechtfertige, vollumfänglich an: Das vorliegende Verfahren dauerte zu lange. Die Anzeige wurde im September 2019 eingereicht, angeklagt wurde erst im April 2022. Ein Grund für den mehrjährigen Unterbruch ist nicht erkennbar. Die Hauptverhandlung fand erst rund zwei Jahre nach der Anklageerhebung im März 2024 statt.