1691 f.). Aus dem Betreibungsregisterauszug vom 30. Juli 2025 ist weiter ersichtlich, dass der Beschuldigte 1 seit dem erstinstanzlichen Urteil eine neue Betreibung der Ausgleichskasse des Kantons Bern im Betrag von CHF 1'716.70 aufweist, gegen welche Rechtsvorschlag erhoben wurde (pag. 1588 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme sagte der Beschuldigte 1 aus, er wisse nichts davon bzw. denke, er habe diese Rechnung bezahlt (pag. 1642 Z. 19 ff.). Schliesslich sind dem Strafregisterauszug vom 8. August 2025 zwar keine Vorstrafen zu entnehmen.