Anlässlich der Hauptverhandlung vom 4. März 2024 wurde A.________ ausführlich zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, namentlich auch im Hinblick auf die Prüfung einer strafrechtlichen Landesverweisung. Er gab an, dass er nunmehr pensioniert sei und eine AHV beziehe. Daneben sei er nach wie vor für die Kirche tätig. Wegen psychischer Probleme sei er aktuell in Behandlung. Er wohne seit dem Auszug des Sohnes Y.________ mit seiner Ehefrau in einer 3-Zimmerwohnung in Z.________ (Ortschaft). Auf Fragen nach seinen Deutschkenntnissen in Wort und Schrift und nach seinem Bekanntenkreis in der Schweiz, gab A._____