38 16.3 Asperation für die Anstiftung zur Urkundenfälschung 16.3.1 Objektives Tatverschulden Wer jemanden vorsätzlich zu dem von diesem verübten Verbrechen oder Vergehen bestimmt hat, wird nach der Strafdrohung, die auf den Täter Anwendung findet, bestraft (Art. 24 Abs. 1 StGB). Dem Beweisergebnis folgend wohnte F.________ im Haushalt der Familie ________. Es herrschte ein Machtgefälle, zumal der Beschuldigte 1 in der von ihm gegründeten Freikirche als hoch angesehener Prediger amtete und F.________ dort Mitglied war.